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Weblogit | April 20, 2024

GEMA Verhandlungen mit YouTube gescheitert: Kommt die Mindestvergütung?

Jeder kennt sie, die Beschilderung die einem entgegen kommt, wenn man Musikvideos auf YouTube schauen will. "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, weil es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt worden. Das tut uns leid"

Anlass des Ganzen sind die Verhandlungen zwischen der GEMA und YouTube auf eine angemessene Vergütung der Künstler und der Urheberrechtlichen Verantwortlichkeit des Portals. Diese Verhandlungen sind nun laut der GEMA vorerst für gescheitert erklärt worden. Die GEMA schaltet nun das deutsche Patent- und Markenamt ein, welches den Fall erneut und unabhängig Prüfen soll. Das Amt wird in diesem Fall als Schiedsstelle fungieren.

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Kommt die Mindestvergütung?

Die GEMA will die Mindestvergütung prüfen lassen und fordert von YouTube 0,375 Cent pro Stream. Wobei natürlich auch hier die 300 +1 Regel Anwendung findet. Wer nicht weiß was das ist, eine kurze Erklärung. YouTube hat einen Algorithmus, welcher ab mehr als 300 klicks prüft ob es sich um einen "echten View" handelt. Das System ist dabei auch sehr effektiv, aber zurück zum Thema.

Die Streitigkeit wird nun sehr viel öffentlicher, denn beide Unternehmen haben sich mit entsprechenden Pressemitteilungen an die Öffentlichkeit gewandt. Die GEMA zielt dabei voll auf ihr Recht und droht mit entsprechender Schadenersatzforderung. Google, der Betreiber von YouTube, zeigt sich hingegen betroffen und erschrocken zum plötzlichen scheitern der Verhandlung und teilt mit, dass man mit vielen Verwertungsgesellschaften auf der Welt Verträge hat und man will auch die Künstler entsprechend entlohnen. Google hofft, dass die Verhandlungen bald wieder aufgenommen werden. Zumindest also, signalisiert Google entsprechende Bereitschaft für die Verhandlungen.

Abmahnung

Interessant ist, dass die GEMA, YouTube Abmahnen lassen will. Hierbei handelt es sich um die Schilder mit oben genanntem Satz. Die Aussage ist nämlich irreführend und auch rufschädigend für die GEMA denn ganz richtig ist das so nicht. Das weiß nur kaum jemand. Auf dem Schild steht, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hat. Fakt ist aber, dass YouTube jederzeit die Rechte sich einseitig hätte einräumen lassen können, was nicht getan wurde. Stattdessen wurde einfach diese Meldung eingeblendet. Die GEMA hat die Rechte also nie verweigert. Dagegen will die GEMA nun vorgehen. Bisher habe man auf rechtliche Schritte verzichtet und die Verhandlungen nicht zu gefährden. Wenn nun aber YouTube bzw. Google nicht entsprechend reagiert, könnte die folgende Abmahnung schnell teuer werden.

Grundsätzlich ist die breite Öffentlichkeit sowieso auf der falschen Fährte. Ich bin sicher kein GEMA Freund, aber leider sind die kursierenden Informationen fast gänzlich falsch oder es handelt sich um oblatendünnes Halbwissen, was leider nur Trugschlüsse zulässt. Ich werde dazu in den kommenden Tagen mal einen kleinen Artikel verfassen und das alles erklären. Man darf aber gespannt sein, wie das alles weiter geht.


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