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Weblogit | November 22, 2024

Jury: Apple „nicht schuldig“ in 1 Mrd. Dollar Gerichtsverfahren

Das beinahe 10 Jahre alte Verfahren um die fairen oder unfairen Businesspraktiken von Apple mit der iTunes DRM kam nun doch zu einem überraschend schnellen und eindeutigen Ende: Apple muss keine Milliarde US-Dollar oder mehr bezahlen, so entschied die achtköpfige Jury nach zweiwöchigen Tagungen nun.

Die kartellrechtliche Klage aus dem Jahre 2005 betrifft die heute immer weniger relevante iTunes Software und ihre DRM-Maßnahmen zum Schutze des intellektuellen Eigentums der Künstler bzw. Labels und die Apple-Konkurrenz. Es ging unter anderem um ein Produkt von RealNetworks namens Harmony, dem eine Zerlegung von Apples FairPlay Kopierschutz zugrunde lag, um Musik von außerhalb von iTunes auf iPods packen zu können. Wie wir heute wissen, war RealNetworks weder damit noch mit dem eigenen Store sonderlich erfolgreich.

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Eine nötige Verteidigungsmaßnahme

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Apple iTunes Chef Eddy Cue (oben) äußerte sich zu den beklagten iTunes DRM-Updates wie folgt: Diese waren lediglich die Antwort auf die ständigen und penetranten Versuche der Konkurrenz, den Kopierschutz auf die eine oder andere Weise zu kompromittieren.

Das sei insbesondere im Hinblick auf die Verträge von Apple mit den Musiklabels problematisch gewesen, wie auch von einer Aussage von Steve Jobs vorgetragen. Ein Versagen des Kopierschutzes hätte unmittelbar einen Verlust der Vertragspartner als Musiklieferant zur Folge gehabt.

Die Seite der Anklage sah in Apple FairPlay eine mitunter unfaire Maßnahme, deren Lizenzierung an Dritte beispielsweise eine gesetzesfreundlichere Lösung gewesen wäre. Dass die Konkurrenz von der Nutzung der Technologie von Apple ausgeschlossen war, sei ein Verstoß gegen die Kartellgesetze, so die Anklageseite.

Die Richterin sah die Sache recht eindeutig

Richterin Yvonne Gonzalez Rogers des US District Courts in Nordkalifornien erinnerte vor den abschließenden Worten des Montags: Ein Unternehmen habe keine rechtliche Verpflichtung, die Konkurrenz zu unterstützen. Sei es durch Interoperabilität der Produkte oder Lizenzen oder Informationen an Dritte.

Das iTunes 7.0 Update sei zu seiner Zeit eine Feature-Verbesserung mit Videos, Alben-Artwork und anderen Punkten gewesen. Außerdem blockte das Update potentiell iPods mit modifizierten Musikdateien, die besagte Nachbauten von Apple-DRM einsetzten. Wurde also "gehackte" Musik auf dem Gerät erkannt, musste der Nutzer seinen iPod erst einmal wiederherstellen und dabei sämtliche Dateien vom Device löschen, bevor er ihn weiter benutzen konnte. In der Praxis gab es aber offenbar keine oder nicht genug "Geschädigten" in Form von Kunden, die das bezeugen konnten.

Laut dem Sherman Antitrust Act ist eine tatsächliche Produktverbesserung nicht wettbewerbswidrig in den Staaten, selbst wenn die Produkte eines Konkurrenten dadurch geschädigt werden.

Die Entscheidung vom Dienstag wird höchstwahrscheinlich von den Klägern in Revision weiter ausgefochten, so CNET. Zunächst sieht es aber so aus, als müsse Apple keine Schadensersatzzahlungen an die Konkurrenz leisten.


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