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Weblogit | December 23, 2024

Apple vs. Samsung: 2,5 bis 2,75 Milliarden Dollar Ansprüche

Internerdstimme the Verge berichtet von den aktuellsten Entwicklungen im Verfahren Apple gegen Samsung. Gestern rufte Apple einen Buchprüfer namens Terry Musika auf, welcher die Jury durch eine Übersicht der Gesamtschadenssumme führte.

Es ist die Rede von einer Summe zwischen 2,5 bis 2,75 Millarden Dollar, die von Apple beansprucht wird. Diese Ziffer kommt durch Schätzungen zustande, die auf typischen Abgaben für die Nutzung fremder Patente basieren. Die Spanne kommt durch die Inklusion oder Exklusion vom verlorenen Profit auf Apple's Seite zu Stande.

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Natürlich gibt es diverse Wege um eine solche Schadensermessung zu kalkulieren und sicherlich andere als den, der vom staatlichen Buchprüfer Terry Musika vorgelegt wurde. Es ist eben Interpretationssache. Musika betrachtete bei seiner Summe drei verschiedene Untersummen: Den erbrachten Profit durch die Samsung-Geräte mit angeblichem Patentverstoß (8,16 Milliarden US-Dollar Umsatz, geschätzt auf 2,241 Milliarden Dollar Profit), angemessene Abgaben für die Patentnutzung (geschätzt auf 21,24 Millionen Dollar), und die möglichen Profite von Apple, die durch Samsung's Handlungen verloren gingen (ca. 2 Millionen verkaufte Geräte, bei Kosten von 488,8 Millionen US-Dollar).

Die Spur des Geldes war schwer zu verfolgen: Samsung's Daten wiesen Inkonsistenzen auf und 97% von Samsung's Umsatz fließt zurück nach Südkorea um US-Besteuerung zu vermeiden.

Musika versäumte es, die Schadensansprüche auf separate patentrechtliche Verstöße aufzugliedern. Wir, die Jury und das Gericht haben also keinen genauen Überblick für ein Szenario, in dem beispielsweise nur ein Patentverstoß anerkannt werden sollte.

Richterin Koh beschloß überdies, dass drei der Geräte gänzlich aus dem Verfahren ausgeschlossen werden sollten. Dabei handle es sich um das Galaxy S GT-i9000, das Galaxy S II GT-i9100, und das günstigere Galaxy Ace. Der Fall begann mit über 20 angeblich gegen Patentrechte verstoßenden Geräten, somit ist mit dieser Entscheidung zwar ein großer Zug gegen Apple gelungen - das Verfahren ist damit jedoch noch lange nicht beschlossen.

Grund für die Entscheidung von Koh war, dass die Geräte nicht im Direktverkauf innerhalb der USA (das Verfahren beschränkt sich auf US-Territorien) erhältlich waren und die Inklusion der internationalen Geräte nicht hinreichend von Apple mit Argumenten belegt wurde.

via The Verge
& via The Verge


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