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Weblogit | April 24, 2024

Darf ich eine Drohne abschießen, die mich beim Sex im Garten filmt?

Ihr bastelt gerne im eigenen Garten an geheimen Projekten, habt gerne Sex auf der eigenen Wiese hinter der hohen Hecke oder wollt beim Unkrautzupfen prinzipiell nicht gefilmt werden? Dann geht es euch in etwa wie mir. Drohnen bzw. Quadrocopter, die seit einiger Zeit vermehrt in privatem Besitz die Luftzonen über dem eigenen Grundstück erkunden und unsicher machen, werden immer häufiger zum Streitpunkt unter Nachbarn. Denn, was ist, wenn mich mein Nachbar unerlaubt im Garten filmt, darf ich das Flugobjekt dann mit meinem Luftgewehr abknallen?

Nach deutschen Gesetz grundsätzlich erst einmal nicht. Denn bevor wir zum Gewehr greifen oder ein privates Flakgeschütz aufstellen dürften, müssten mehrere Punkte geklärt werden. Beispielsweise müssen wir uns darüber versichern, dass die Drohne tatsächlich eine Kamera besitzt und diese mich gerade filmt. Ebenfalls müssten wir sichergehen, dass beim Abschuss kein Passant durch das herabfallende Objekt verletzt wird oder ein Unfall auf der angrenzenden Straße verursacht wird. Der Schaden dadurch wäre sicherlich nicht unerheblich. Für uns also weniger sinnvoll, direkt zur Flinte zu greifen.

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Für den Rechtsexperten Jens Ferner, der in den vergangenen Wochen und Monaten scheinbar des Öfteren zu diesem Streitpunkt befragt wurde, ist ein höfliches Gespräch mit dem besagten Nachbarn die beste Lösung für alle Beteiligten. Ohnehin ist es besser, wenn wir uns mit unseren Nachbarn verstehen und wie erwachsene Menschen die sachliche Diskussion suchen. Funktioniert allerdings nicht immer, wissen wir. Also gibt es da keine anderen Wege, die Drohne vom Himmel zu holen? Vielleicht zum Gegenangriff übergehen?

Laut Grundgesetz braucht "das Recht dem Unrecht nicht zu weichen". Auch wenn von Selbstjustiz immer abgeraten wird, heißt es im §229 BGB, dass wenn wir "eine Sache zum Zwecke der Selbsthilfe wegnehmen, zerstören oder beschädigen, dann handeln wir widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig herbeigerufen wurde und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde."

Damit sind natürlich die freundlichen Helfer von der Polizei gemeint. Wenn wir also eine Drohne am Himmel über unseren Garten sichten und wir uns dadurch bedroht fühlen, dann sollen wir die Hilfe des Staates einholen. Kommt die Hilfe jedoch nicht rechtzeitig, beispielsweise weil wir nicht genau wissen, welche Person die Drohne steuert, dann dürften wir theoretisch das Flugobjekt vom Himmel holen. Besonders dann, wenn die Drohne bspw. live ins Internet streamt.

Da das allerdings kaum der Fall sein wird, wären wir wieder beim höflichen Gespräch und der Hilfe vom Staat. Eine Möglichkeit wäre noch, die Drohne wegzunehmen bzw. einzufangen, ohne die Drohne zu beschädigen oder zu zerstören. Fängt man die Flugmaschine also mit einem Netz sanft ein (wie auch immer das klappen soll), dann ist der Streitwert überschaubar (die Drohne lebt ja schließlich noch) und ein anschließendes Gespräch kann alle Streitpunkte lösen. Mein Rat: Schreibt in großer Schrift auf ein Stück Pappe "Bock auf ein Bier und Bratwurst?" und haltet es hoch, dann klärt sich die Sache vielleicht von selbst.

Titelpic: dirosign.de


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