Ein Kölner Landgericht hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben, wonach die Deutsche Telekom die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf. Laut dem Urteil sind entsprechende Vertragsklauseln unzulässig. Betroffen sind hiervon sowohl die Drosselung auf 384 Kilobit als auch die Einschränkung auf 2 Megabit pro Sekunde, so die Richter.
Das Gericht ist der Meinung, dass Kunden mit dem Begriff "Flatrate" einen Internetzugang und Festnetzanschluss ohne Beeinträchtigung einer bestimmten Surfgeschwindigkeit zum Festpreis verbinden. Entsprechende Klauseln darf die Deutsche Telekom demnach nicht in ihren Kundenverträgen ausweisen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig - die Telekom kann theoretisch in Berufung gehen.
Veröffentlicht hatte die Telekom die Pläne zur Drosselung im Frühjahr, die bundesweit für Aufsehen und einen Shitstorm im Web sorgten. Seither wird der Netzbetreiber als "Drosselkom" verspottet.
via. tagesschau
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