Image Image Image Image

Weblogit | November 25, 2024

Abmahnungen bei Facebook: Wer ist betroffen und was kann ich tun?

Wir alle haben es schon gemacht: Das Teilen von Inhalten auf Facebook. Sei es ein interessanter Artikel, ein schönes Bild, ein Video von YouTube oder diverse andere Dinge. Bisher war das Ganze auch eher unkritisch und es ist nichts dabei passiert.

Seit ein paar Tagen allerdings mehren sich die Meldungen über User und vor allem Blogger, die Abmahnungen bei Facebook bzw. in Verbindung mit Facebook erhalten haben.

Meine Empfehlungen für dich

Die 4-Stunden-Woche - Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Leben | Der Welt-Besteller für eine geniale Work-Life-Balance, ortsunabhängiges Arbeiten und ein fantastisches Leben.

Bestes iPhone Leder-Case - Eleganter kannst du dein iPhone nicht gegen Schmutz und Kratzer schützen. Das 2in1 Leder-Case von Solo Pelle ist abnehmbar, kommt mit Kartenfächern daher und sieht einfach nur mega aus.

Mein liebster Arbeitsstuhl - Ohne den Swopper Air hätte ich sicherlich mehr Rückenschmerzen. Er fördert trotz Sitzposition eine bewegliche Wirbelsäule und hält mich beim Arbeiten aktiv. Das ist ein riesiger Vorteil zum stink normalen Bürostuhl.

Was passiert und warum?

Beim Teilen von Etwas erstellt Facebook automatisch ein kleines Vorschaubildchen. Dieses ist auch der Grund des Anstoßes, denn dieses kleine Bildchen reicht aus um gegen das Urheberrecht des jeweiligen Autors zu verstoßen. Werden die Urheber auf euer Postig aufmerksam kann es ganz schnell teuer werden. über 1700 Euro können für einen solchen Post fällig werden. So wird geschätzt, dass die Pinnwand eines Ottonormal-Teenagers für Abmahnanwälte schnell 15.000 Euro wert sein kann. Die aktuell vorliegenden Fälle sind auch deshalb natürlich so Aufsehenerregend, weil es einfach jeden betrifft. Facebook haftet in dieser Angelegenheit rechtlich auch nicht, denn es bot lediglich die Technik an, der urheberrechtliche Verstoß ging vom jeweiligen Nutzer aus.

Wer muss aufpassen und was kann ich tun?

Aufpassen müssen vor allem Unternehmen und die sogenannten "Seiten", denn diese sind öffentlich zugänglich und für jeden auch ohne Facebook-Anmeldung einsehbar. Private Nutzer sollten ihre Privatsphäre Einstellungen mal überprüfen und Ihre Profile nur ihren Freunden zugänglich machen. Damit minimiert man das Risiko schon mal erheblich.

Rechtlich ist es nämlich egal wer das Bild hochgeladen hat oder wo das Bild liegt, es ist einzig und allein wichtig wer das Bild wo eingebunden hat. Und das Teilen ist das Einbinden auf der eigenen Seite. Das Ganze kann auch auf lang vergangene Posts angewendet werden. Es sollte also jeder mit einem öffentlichen Profil mal seine Postings durchsehen, bevor er unangenehme Post bekommt.

Hier noch ein paar Tips:
  1. Grundsätzlich auf Vorschaubilder verzichten beim Teilen
  2. Wenn fremde Inhalte gepostet werden, dann immer nur mit schriftlicher Erlaubnis und deutlicher Quellenangabe.
  3. Lieber einmal auf einen Post verzichten, wenn die Rechtslage der Inhalte nicht klar ist.
  4. In den Facebook-Privatsphäre-Einstellungen auf der Website gibt es die Möglichkeit ältere Beiträge automatisch zu beschränken. Das sollte wirklich JEDER einschalten.

Solltet ihr Post bekommen haben, dann wendet euch an einen spezialisierten Anwalt. Ich selbst kann die Kanzlei "Wilde Beuger Solmecke" sehr empfehlen. Die sind spezialisiert und wissen sehr genau was sie tun. Dies aber nur als kleiner Tip von mir persönlich.

[youtube]http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=ZCP3W1t12aA[/youtube]

Noch kein Fan? Folge WEBLOGIT auf Facebook oder Twitter, um nichts zu verpassen! ↵


ANZEIGE


Beliebte Beiträge auf WEBLOGIT:



Weblogit