Den Kollegen von Netzpolitik wurde ein Dokument des Finanzministeriums zugespielt, aus dem Folgendes hervorgeht: "Das BKA hat für den Fall eines erforderlichen Einsatzes ein kommerzielles Produkt der Firma Eleman/Gamma beschafft".
Aber fangen wir am Anfang an. Eigentlich, um vor allem Missbrauch vorzubeugen, wollte das BKA einen eigenen Staatstrojaner herstellen. Doch das vertrauliche Dokument zeigt, dass man offensichtlich eine andere Lösung beschafft habe. Das Papier hat dabei nur die untere Geheimhaltungsstufe "VS-Nur für den Dienstgebrauch". Das Dokument beschreibt den Ausbau der "Abteilung Informationstechnische Überwachung". 30 neue Stellen will das BKA demnach für die Abteilung schaffen.
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Im Herbst 2011 kam erstmals eine Diskussion um die Verwendung einer Software aus dem Hause DigiTask auf. Es ging vor allem um das Maß, in welchen die Überwachung überhaupt möglich sei. In diesem Rahmen hatte die Behörde angekündigt, eine eigene Lösung zu schaffen. 2014 soll die Software fertig sein. Allerdings keimen immer wieder Diskussionen über das mögliche rechtswidrige Verhalten der Ermittlungsbehörden auf. So wurden 2012 Daten von Funkzellen in Dresden ausgewertet, einfach so. Es wurden also auf einen Schlag Bewegungsdaten von tausenden von Mitbürgern ausgewertet, ohne nähere Erläuterung und Grund. Wenn das nicht bedenklich ist.
Ein Sprecher des BKA sagte dem Spiegel gegenüber allerdings, man habe keine Software der Firma Gemma gekauft. Die Software befinde sich nur im Test, nicht aber im Einsatz. "FinFisher" und "FinSpy" sind die bekanntesten Vertreter aus dem Hause, welche zur Infiltration von Computersystemen und Smartphones dienen. Sie besitzen unter anderem die Fähigkeit das Mikrofon am Telefon einzuschalten, wenn es gar nicht genutzt wird. So kann der Nutzer der Software problemlos mithören wasin der Nähe des Telefons passiert oder gesprochen wird. In diesem Zusammenhang gab es auch heftige Vorwürfe an der britischen Unternehmensgruppe, sie habe diese Software an repressive Regierungen und Diktaturen verkauft.
Natürlich liefert dieses Papier auch den Überwachungsgegnern neuen Stoff. Ein klar abgegrenzter Einsatz dieser Software sei mit dem Gesetz nicht vereinbar, heißt es aus deren Kreisen. In dem Dokument heißt es: "Eine rechts- und datenschutzrechtlich konforme Durchführung der Informationstechnischen Überwachung" könnte allein durch die Software nicht geleistet werden. Das heißt aber im Umkehrschluss: Die Software ist so lange legal, wie der Mitarbeiter sie ordentlich einsetzt. Als nächster Schritt wird genannt, dass die Bundesländer sich an den vorgaben des BKA "orientieren".
Bernd Boscolo / pixelio.de
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