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Weblogit | December 23, 2024

GEMA hat die Faxen dicke und reicht Klage gegen YouTube ein

Die GEMA hat nun offenbar die Faxen dicke und hat eine Unterlassungsklage gegen YouTube vor dem Landgericht München eingereicht. Grund hierfür ist der anhaltende Streit zwischen dem Videoportal und der deutschen Verwertungsgesellschaft bezüglich der willkürlichen Einblendung von Sperrtafeln auf YouTube, welche die GEMA laut Geschäftsführer Harald Heker in der Öffentlichkeit in den Schmutz ziehen.

Bereits vor wenigen Tagen meldete sich hier bei uns im Blog Frau Ursula Goebel, Leiterin der Direktion Marketing und Kommunikation bei der GEMA, zu Wort, als Kim Schmitz aka Dotcom über Twitter ankündigte rechtlich gegen die Verwertungsgesellschaft vorgehen zu wollen und wir darüber berichteten. Grund dafür, das Kim Schmitz gegen die GEMA vorgehen wolte, war der, dass sein offizielles Launch-Party-Video von MEGA nur kurze Zeit nach dem Hochladen gesperrt wurde. Wie wir es von YouTube kennen, bekommen wir hierzulande in Deutschland eine nette Sperrtafel angezeigt mit folgendem Text: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."

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Laut Ursula Goebel sei allerdings keineswegs die GEMA an der Sperrung des Launch-Videos schuld gewesen, sondern zahlreiche andere Gründe könnten hier eine tragende Rolle gespeilt haben. Seitens der Verwertungsgesellschaft möchte man es nicht länger hinnehmen, das YouTube der GEMA den schwarzen Peter zuschiebt. Aus diesem Grund hat die GEMA kürzlich vor dem Münchner Landgericht eine Unterlassungsklage eingereicht, die diese Sperrtafeln betrifft.

Gegenüber der Wirtschaftswoche meldete sich nun auch GEMA-Geschäftsführer Harald Heker zu Wort und gab an, dass der Text auf den Sperrtafeln reine Stimmungsmache sei. Genau heißt es:

"Die Sperrtafeln tragen bis heute in großem Umfang dazu bei, die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ zu beeinflussen. Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere."

Der Streit zwischen der deutschen Musik Verwertungsgesellschaft (GEMA) und dem Videoportal YouTube hält bereits seit knapp vier Jahren an. Eine Einigung gab es bislang jedoch nicht. Verhandlungen in dem ein neuer Lizenzvertrag mit YouTube aufgesetzt werden sollte, scheiterten an den Forderungen der GEMA und den Gegenangeboten von YouTube. Während die GEMA eine Mindestvergütung pro Videoaufruf von 0,375 Cent forderte, möchte YouTube lieber eine Gesamtsumme von allen Videos bezahlen. Letzteres ist wesentlich realistischer, da es eine Menge Videos auf YouTube gibt, die wirtschaftlich kaum bis keinen Umsatz generieren.

source: gema / via. wiwo


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