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Weblogit | November 22, 2024

Instant Messaging ausgeschlossen: Verbot von WhatsApp & Co.

Instant Messaging ausgeschlossen: Verbot von WhatsApp & Co.

Ich will mich an dieser Stelle kurz fassen und auf die aktuell aufgekommene Frage zum Ausschluss von Instant Messaging- und VoIP-Diensten wie WhatsApp, Threema, Skype, Facebook und Co. in diversen AGBs der Mobilfunk-Provider eingehen. Nach wir vor herrscht in diesem Bereich Unklarheit, vor allem weil die Provider nur schwammig argumentieren und (soweit ich weiß) es noch kein festes Urteil gibt.

Nun leben wir in einer Zeit, in der Messenger-Dienste wie WhatsApp, Threema und letztlich auch iMessage von Apple die veraltete und überteuerte SMS längst abgelöst haben. Ein Großteil der gesamten Internetnutzung eines normalen Smartphone-Benutzers steht im Einklang mit diesen Diensten. Hinzukommen lediglich noch das Surfen auf Websites, Streaming, FTP, Cloud-Dienste und ein paar E-Mails.

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Für den normalen Provider stellt sich das allerdings etwas anders dar. Zwar werden grundsätzlich alle Daten-Flatrates für das „Internet“ beworben bzw. angeboten. Aber alle oben genannten Dienste sind deshalb noch lange nicht inbegriffen, obwohl sie doch zum „Internet“ gehören. Es scheitert also an der Definition, was das Internet überhaupt ist und welche Dienste für die Provider „hinnehmbar“ sind. Alles, was irgendwie für hohen Traffic sorgen könnte, wird nämlich vorsorglich ausgeschlossen.

In den AGBs zahlreicher Provider und Tarif-Angeboten werden daher vor allem folgende Dienste immer wieder ausgeschlossen und zum Teil sogar von Anfang an verboten:

  • P2P (Peer-to-Peer)
  • Instant Messaging
  • VoIP (Voice over IP)

Beliebt sind hierbei natürlich zwei Punkte: Instant Messaging, also WhatsApp, Threema und Co. Sowie VoIP, dem Telefonieren über das Internet mit Diensten wie Skype, Facebook Messenger etc.

Jetzt ist es natürlich so, dass, sowohl VoIP und Instant Messaging für die Provider nicht wirklich gut sind, oder bzw. waren. Denn schließlich sorgten WhatsApp und Co. dafür, dass die Menschen weitaus weniger SMS versenden. Wodurch den Providern immense Einnahmen flöten gingen und gehen. Ebenso skypen die Leute heute viel lieber, anstatt direkt über das Mobilfunknetz den Freund oder die Mutti in Neuseeland anzurufen.

Aber nur, weil der Fortschritt den Providern das äußerst lukrative Geschäft vermiest, darf es meiner Meinung nach nicht zu solchen albernen Klauseln in den AGBs kommen. Natürlich ist das Ganze aus Sicht der Anbieter nachvollziehbar, aber deshalb generell Konkurrenz-Dienste wie WhatsApp, VoIP in den eigenen Verträgen auszuschließen, ist fast schon unverschämt.

Und was heißt das für den normalen Verbraucher?

In den meisten Fällen erst einmal nichts. Die Providern wollen sich im Regelfall durch solche Klauseln vor übermäßigem Traffic schützen. Beziehungsweise wollen sie vorsorgen und sich das Recht zur Sperrung aufrechterhalten, sollte der normale Benutzer übertreiben. Oftmals können Instant Messaging und VoIP Dienste jedoch ohne Einschränkungen genutzt werden. Anders sieht es bei P2P aus, denn dort können durch Tauschbörsen immense Datenmengen zustande kommen.

Vorsicht ist trotzdem geboten. Denn je nachdem wie der Provider gestimmt ist, kann er von heute auf morgen die SIM-Karte sperren. Ruft man dann beim Provider an und verlangt die Freischaltung, gibt’s Instant Messaging und VoIP nur gegen ein Zusatzpaket - mit zusätzlichen Kosten versteht sich. Die können schon mal bei knapp 10 Euro im Monat liegen.

Wer vorsichtig ist und vor Vertragsabschluss persönlich beim jeweiligen Anbieter nachfragt, inwiefern denn VoIP, Instant Messaging oder P2P von der Datenflat bzw. Internet-Flatrate ausgeschlossen sind, gibt es meist nur Standard-Antworten. Bei der Telekom heißt es zum Beispiel, dass je nach Tarif die Flatrate oder das Angebot nicht für VoIP, Instant Messaging und P2P Traffic genutzt werden „kann“. Ähnliches kommt von Vodafone. Wobei dort sogar explizit von einem Verbot bezüglich VoIP die Rede ist. Allerdings auch nicht mit allen Tarifoptionen.

Vodafone-VoIP

Ein anderes Beispiel zeigt den Ausschluss von Instant Messaging. Zwar über mobilcom-debitel (crash-tarife) buchbar, gesurft wird aber im Vodafone-Netz:

Crash-Tarife_Vodafone-Netz

Trotzdem ist grundsätzlich zu beobachten, dass die Provider in den letzten Jahren lockerer geworden sind, vor allem gegenüber Instant Messaging. Von einem expliziten Verbot ist selten die Rede. Obwohl sie technisch durchaus dazu in der Lage sind zwischen „normalen“ Traffic und jenem Traffic, der über WhatsApp und Co. erzeugt wird, zu unterscheiden. Nicht zuletzt wäre es besonders für iPhone- und iPad-Nutzer ärgerlich, haben sie mit iMessage doch von Haus aus einen Instant Messaging Dienst an Bord.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass aus Sicht des normalen Consumers grundsätzlich darauf geachtet werden sollte, welche Art von Traffic ausgeschlossen wird bzw. inwiefern sogar ein direktes Verbot besteht. Meines Erachtens nach sind es die wenigsten Anbieter, die tatsächlich die harte Linie fahren und den Kunden letztlich von WhatsApp und Co. aussperren, obwohl die Nutzung ausgeschlossen wird. Auf die Schutzklausel in den AGBs wollen dementsprechend die wenigsten verzichten. Gleiches trifft auch auf E-Plus zu. Simyo zum Beispiel schließt in den AGBs grundsätzlich Voice over IP (VoIP), Tethering und P2P aus.

Wer hingegen auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich natürlich auch einen echten WhatsApp-Tarif holen. Zum Beispiel bei E-Plus. Dort gibt’s das komplette Paket schon für 10 Euro.

Wie seht ihr das Ganze eigentlich. Konntet ihr hierzu schon eigene Erfahrungen sammeln?


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