Somit musste der Riese aus Cupertino tatstächlich wegstecken, dass die phonetisch ähnliche und ältere Marke das Recht am Namen behalten durfte, so entschied ein mexikanisches Gericht. Apple hatte nämlich bereits 2009 eine einstweilige Verfügung beantragt, die sich gegen das iFone-Produkt richtete. Obgleich der Name iFone bereits länger registriert war, wehrte sich Apple gegen die Konkurrenzmarke und versuchte diese zu verdrängen. Ob Konsumenten tatsächlich verwirrt gewesen wären, lässt sich nicht klar beantworten. Auf den ersten Blick sieht “iFone†nämlich nach einem Telekommunikationsunternehmen und Systemhaus aus, die Website sieht zudem etwas angestaubt aus.
Während die Trademarkprobleme in China geregelt werden konnten, wird es südlich der US-Grenze wohl etwas problematisch werden. Wenn die Entscheidung des Gerichts sich als irreversibel herausstellt (schließlich hat Apple sämtliche Klagen gegen iFone verloren), könnte der mexikanische Konkurrent sogar einen Anteil der iPhone Saleszahlen in Mexiko verlangen. Schließlich habe das Unternehmen aus Cupertino den sehr ähnlichen Markennamen mit großer Verspätung gegenüber den Haltern der Marke “iFone†eingeführt. Inwieweit deswegen ein Embargo auf den bevorstehenden Start des iPhone 5 in Mexiko ausgerufen wird, steht noch nicht fest. Es sieht jedoch so aus, als hätten die Amis recht wenig Hebelwirkung gegenüber den einheimischen Kontrahenten, auch vor den Augen des Gerichts.
via Electronista
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