Ihr kennt das. Man hat es eilig, so wie eigentlich immer, wir sind in Deutschland, dem einzigen Land mit Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und außerdem sind wir eh wahnsinnig souveräne Autofahrer, für uns sind diese runden Schilder mit Zahl und rotem Rand allenfalls gut gemeinte Vorschläge.
Dennoch scheint die Polizei uns den Spaß manchmal nicht zu gönnen und stellt dauerhaft oder temporär hier und da schwarze Kästen auf, die einem gerne in den schönsten "WHHHOOAAAA"-Momenten einen roten Blitz entgegen schleudern. Es gibt kaum Augenblicke, die so kurz sind und trotzdem die Laune so rapide in den Kellern schießen lassen. Man wurde also geblitzt, starrt entsetzt auf sein Tachometer und rechnet unweigerlich hoch, wie schnell man wohl war - abzüglich der Toleranzgrenze. F***, könnten vier Punkte, 200€ Strafe plus einen Monat Lappen weg sein (ok, im allerallerschlimmsten Fall). Ob MPU oder nicht, es gibt doch diese kleinen Programme, die einen vor bösen Blitzern warnen sollen, oder etwa nicht? Können die was?
Meine Empfehlungen für dich
Die 4-Stunden-Woche - Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Leben | Der Welt-Besteller für eine geniale Work-Life-Balance, ortsunabhängiges Arbeiten und ein fantastisches Leben.
Bestes iPhone Leder-Case - Eleganter kannst du dein iPhone nicht gegen Schmutz und Kratzer schützen. Das 2in1 Leder-Case von Solo Pelle ist abnehmbar, kommt mit Kartenfächern daher und sieht einfach nur mega aus.
Mein liebster Arbeitsstuhl - Ohne den Swopper Air hätte ich sicherlich mehr Rückenschmerzen. Er fördert trotz Sitzposition eine bewegliche Wirbelsäule und hält mich beim Arbeiten aktiv. Das ist ein riesiger Vorteil zum stink normalen Bürostuhl.
SternTV machte den Test mit vier der beliebtesten Blitzer-Apps. Dafür wurden vier Smartphones mit aktivierter App zeitgleich im Auto befestigt und es wurden gezielt fest installierte, mobile und nicht mehr existierende Radarkontrollen passiert. Gewählt wurde dafür ein Strecke von München nach Stuttgart, sowohl über die Autobahn, als auch über Landstraßen und durch Vororte.
1.) Die Erste war "Blitzer.de Pro" (hier erhältlich) für iOS, diese ist für 0,89€ im App Store erhältlich. Von zehn getesteten Blitzern wurden fünf angezeigt; dafür war "Blitzer.de pro" die einzige App, die die mobile Radarkontrolle anzeigte. Der Tester sagte dazu, dies sei in seinen Augen die beste App, weil sie nicht dauernd mit Hinweisen auf beispielsweise ein Upgrade im Store oder ähnlichem nerven würde - sie ihn somit am wenigsten vom Straßenverkehr ablenkte. Außerdem aktualisierte sie am schnellsten neu aufgestellte Kontrollstellen.
2.) Die Zweite war "Glob-Traffic und Radars" (hier erhältlich), eine App für Android, zeigte zwar nur drei Kontrollen an, dafür lieferte sie auch gar keinen Fehlalarm.
3.) Die Dritte war "Waze", eine Gratis App für Apple und Android, zeigte bei den festen Blitzern gute sieben Kontrollkästen an, Fehlalarm war allerdings auch hier dabei, beispielsweise bei Kontrollkästen auf der Gegenfahrbahn.
4.) Und als Vierte "Trapster": Diese App für iOS und Android zeigte acht Radarfallen an, also am meisten, dafür aber auch den häufigsten Fehlalarm, sie warnte beispielsweise auch bei nicht mehr existierenden Blitzern.
Fazit: Im Endeffekt nehmen sich die Blitzerwarner nicht viel, alle haben Vor- und Nachteile. Im Prinzip muss jeder das für sich Geeignete auswählen, gemessen an den eigenen Präferenzen, dem Betreibssystem und zur Not nach der Bedienung oder gar den Bildchen. Die Unterschiede sind zu gering, als dass dier eine eindeutige Empfehlung ausgesprochen werden kann.
Legal oder illegal?
So weit, so gut. Aber sind die Warn-Apps denn nun legal oder nicht? Das derzeitige Bußgeld bei Erwischen beträgt 75€ plus vier Punkte in Flensburg, was ja nun eigentlich eindeutig dafür spricht, dass eine Nutzung verboten ist, oder nicht!? Ich würde es "juristische Grauzone" nennen, die ich etwas beleuchten möchte.
Ein Blick ins Gesetz hilft dabei nur marginal, einem Laien noch weniger als einem Rechtsexperten. Laut §23 StVO ist das Betreiben oder Mitführen eines Blitzerwarners bei "Führung eines Fahrzeugs" nicht gestattet:
§23 I b StVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Das bedeutet, dass die unrechtmäßige Verwendung in dem Moment beginnt, in dem der Fahrer am Straßenverkehr teilnimmt und die Blitzer-App betriebsbereit im Auto aktiviert ist. Dabei ist nicht jede Betätigung der technischen Einrichtungen des Fahrzeugs (Anlassen des Motors oder Einlegen eines Ganges) ein "Führen" im Sinne des §23 StVO - vielmehr muss das Fahrzeug in Bewegung gesetzt werden. Der Beifahrer führt das Fahrzeug übrigens nicht - nur so als dezenter Hinweis.
Des Weiteren muss das technische Gerät dafür bestimmt sein Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Ich sehe dabei zunächst das Problem, dass eine App kein Gerät ist, sondern ein Programm - und somit gar nicht unmittelbar dem §23 StVO unterfällt. Das Smartphone hingegen ist nicht zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmt, sondern primär zur Kommunikation. Der Gesetzesanwender, der die Verwendung grundsätzlich verbieten möchte, müsste also konkret begründen, warum ein Handy mit einer solchen App ein technisches Gerät ist, deren Bestimmung darin liegt Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen - und glaubt mir, Juristen sind extrem genau, ein einfaches "die App zusammen mit dem Handy ist halt sowas" reicht nicht aus. Das ist im Übrigen auch der Grund, warum ihr euer Smartphone bei einer Kontrolle nicht rausrücken müsst, damit der freundliche Beamte überprüfen kann, ob ihr einen solchen Blitzerwarner nutzt.
Vergleichbar ist die Situation ein wenig mit der des Radios, das in erster Linie der Unterhaltung und Information dient. Aber auch über dieses werden Blitzer gemeldet - kann deshalb die Benutzung im Fahrzeug nach §23 I b StVO untersagt werden? Sicher nicht. Die Polizei argumentiert übrigens damit, dass im Radio lediglich angesagt werde, in welcher Straße sich eine Radarkontrolle befindet, nicht aber vor welcher Hausnummer oder in welcher Höhe genau. Klingt nach ziemlich dünner Argumentation, wenn ihr mich fragt. Auch ist es gestattet, sich vor Starten des Motors, also wenn das Führen des Fahrzeugs beginnt, die Radarkontrollen auf den Apps anzuschauen. Oder man schreibt sich vorher zu Hause die Standorte ab oder druckt den Plan aus - während der Fahrt auf ein Papier schauen ist nämlich gestattet. Oder, wie schon erwähnt, man missbraucht den Beifahrer als Sprachrohr der App.
Man darf also gespannt sein, wie sich die Legislative, die derzeit eine Gesetzesänderung diskutieren will und die Rechtsprechung dazu im Folgenden äußern werden. Im Zweifel (ja, ich schwing mal die Moralkeule) hilft nur: Geschwindigkeit einhalten, an anderen Fahrern orientieren - meist fällt es auf, wenn plötzlich ALLE 45km/h fahren - oder sich nicht erwischen lassen. Also wie immer. Ihr kennt das.
Noch kein Fan? Folge WEBLOGIT auf Facebook oder Twitter, um nichts zu verpassen! ↵