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Weblogit | November 22, 2024

Kim Dotcom: Polizei muss beschlagnahmte Gegenstände zurückgeben

In einer kürzlich verkündeten Entscheidung der Richterin Helen Winkelmann wurde nun endlich beschlossen, dass einige der Besitztümer von Kim Dotcom und seinen drei Kollegen aus der Razzia im Januar 2012 zurückkehren - bis dato waren sie bei der Polizei in Beschlag.

Die Durchsuchungsberichte bzw. Durchsuchungsbefehle der bei der Razzia beteiligten Beamten waren bekanntermaßen nicht für die gesamte "Beute" gültig, was eine Rückgabe der sichergestellten Gegenstände erforderlich macht. Die Richterin ordnete explizit an, dass keine der Gegenstände, ebenso keine Kopien der Gegenstände, Neuseeland verlassen dürften und zurück an die vier Eigentümer gingen. Bei der Häufung von Formfehlern im Verfahren gegen Dotcom ist es fast verwunderlich, dass nicht sowieso alles ins Wasser fällt.

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Die Richterin sieht das aber anders. Da nicht alle Gegenstände für das Verfahren irrelevant und somit auf illegale Weise von der Polizei beschafft wurden, müsse Kim Dotcom allerdings Kennwörter für die Festplatten und Notebooks herausrücken, die sich bei der Polizei im Beschlag befinden.

Nur so könne die Staatsgewalt prüfen, ob sich darauf relevantes Material befinde, welches in Folge beim FBI landen würde. Irrelevantes Material könnte so ausgefiltert und an Dotcom und Konsorten zurückgehen. Das klingt eher nach einer Standardprozedur, als nach einem großartigen Fortschritt. Die Entschlüsselung von Partitionen liegt vermutlich weniger im Sinne von Dotcom, wenn er denn etwas zu verbergen hat.

Auch wenn es sich hierbei noch nicht um den großen Sieg gegen die rechtlich stark bedenklich handelnden Polizisten und FBI-Leute handelt, ist das immerhin ein Lichtblick für Dotcom, der sich nach wie vor als Verfechter von persönlichen Informationsrechten/Privatssphäre und nicht als bewusster Copyrightaushebeler portraitiert. Sein Projekt mit dem Titel "Megaupload" dient der MPAA und RIAA weiterhin als Aushängeschild der Theorie, dass idiotensichere Piraterie á la Filesharing-Plattform eine messbare Auswirkung auf die Umsatzzahlen hat. Ob die Zahlen das wirklich belegen, oder sie primär der Legitimierung einiger großer Kampagnen und Lobby-Aktionen dienen, sei mal dahingestellt.

Vielleicht ist er ja in Wahrheit eine Mischung aus beiden Personen und verdient einfach gerne Geld, würden böse Zungen behaupten. Daran wäre auch nicht vieles weiter schlimm - es ändert nämlich nichts daran, dass die beteiligten Einsatzkräfte bei seiner Razzia sämtliche Register zogen, ohne legitim die Erlaubnis dafür eingeholt zu haben.

via NZ Herald

 


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