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Weblogit | November 25, 2024

Ninjastern-Kleiderhaken durch BKA verboten

Das BKA ist bekanntlich äußerst fundiert (not!) in Dingen, die uns Geeks betreffen. Wir erinnern uns an Eskapaden á la Bundestrojaner, oder Aussagen zu mangelnden Kenntnissen in den eigenen Reihen, wenn es um IT geht.

Heute haben wir allerdings eine andere Geschichte von Geek & Police Clashes mitbekommen: Unsere Freunde bei getDigital.de müssen ihre Ninja Kleiderhaken aus dem Sortiment nehmen, weil es nunmal keine gefährlichen Kleiderhaken in good ol' Germany geben darf. Das Magazin DJW (Deutsches Waffen-Journal), welches übrigens sicher Horden von sympathischen Lesern hat, sproch sich über die Gefahren der Kleiderhaken aus.

Da diese angeblich bereits als Waffe im Feststellungsbescheid des BKA deklariert wurden, dürften diese nicht mal eben so über die Theke gehen. Zumindest nicht ohne Waffenschein und eine passende Erlaubnis. Der Stammanwalt von getDigital horchte also sicherheitshalber mal direkt beim BKA nach und bekam folgende Antwort:

Auf der Facebook Fanpage von GetDigital wird bereits munter diskutiert, ob nun auch Sägeblattscheiben, Christbaumschmuck oder gar normale Kleiderhaken dem Waffengesetz unterliegen sollten.

Vielleicht müssten Kugelschreiber nun auch einer strikten Regulation unterliegen? Wie wäre es mit Legosteinen? Wenn man auf sowas drauftritt, das tut doch auch weh...


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