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Weblogit | November 23, 2024

weiterhin Theater im Gerichtssaal: Samsung’s Anwalt von Zeuge korrigiert

Die Kollegen von The Verge berichten stetig von den aktuellen Entwicklungen im Fall Apple gegen Samsung.

Am gestrigen Gerichtstag zeigte sich mal wieder ein typisches Szenario aus Corporate Lawsuits: Die Details der Vorgänge werden gegen die Jury ausgespielt - Theater im Gerichtssaal.

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Bryan Bishop berichtet vom Samsung Anwalt Kevin Johnson, der Professor Rasvin Balakrishnan (Zeuge) vor den Augen der Jury diskreditieren wollte. Dabei ging es um das 812er Patent, welches auch als "bounce-back-patent" bezeichnet wird. Wenn auf einem Gerät der Bildschirminhalt nach oben verschoben wird, einen Freiraum lässt und zurück-"bounced", fällt dieses im Groben unter das besagte Patent.

Samsung verstößt mutmaßlich mit etwa 20 Geräten (Smartphones und Tablets) gegen das von Apple registrierte Patent. Betroffen sind Browser-Apps, Kontakt-Apps und Fotogalerien.

Zeuge erläutert genaue Sachverhalte

Während dem Kreuzverhör des Zeugen Balakrishnan startete der Samsung-Anwalt Johnson mehrere Angriffe, die sich als peinliche, vermeintliche Tricks zeigten.

So behauptete Johnson, dass die von Apple gezeigten Präsentationsfolien fehlerhaft seien. Obgleich sein eigens vorgeführtes Material auf dieselbe Quelle zurückging. Daraufhin forderte Johnson den Zeugen hinaus, die Funktionalität anhand eines 7-Zoll Galaxy Tablets vorzuführen - ohne dabei zu erwähnen, welches Betriebssystem oder Skin/Launchertheme das Tablet nutze.

Fragwürdige Demonstration des Samsung-Anwalts

Außerdem versuchte Johnson den Gerichtssaal mit einem Video zu überzeugen, welches ein Galaxy Tab 10.1 zeigte. Laut Johnson wäre darin ersichtlich, dass kein Verstoß vorliege. Amüsanterweise korrigierte ihn der Zeuge in seiner Äußerung: denn das Video zeigte keine Situation, in der ein User tatsächlich bis nach ganz unten scrollte. Eine Grundlage für die Demonstration von Bounce-Back. Wie sollte also ein Vorhandensein dieser Funktionalität nachgewiesen oder für unwahr befunden werden, wenn in dem Video kein Auslöser für das besagte Verhalten zu sehen ist?

Eigentlich fällt es schwer zu glauben, dass eine so simple Funktionalität das Subjekt von solchen Taschenspielertricks wird, wie The Verge es darstellt. Entweder haben einige Beteiligte zu wenig Ahnung von der Materie, oder die Jury ist tatsächlich so leicht zu verblüffen, wie man es in einigen Hollywoodfilmen sieht.

Bryan Bishop schreibt von einer hohen Komplexität der Patente, die ja sicher vorhanden sein mag, aber die bounce-back-Funktion? Come on. Da gibt es nicht allzu viel zu verpassen, vor allem wenn angebliches Beweismaterial keine vergleichbare Bildschirmbewegung aufweist. Wenigstens einer in der Jury hätte es doch sicher auch ohne den hilfreichen Zeugen gemerkt. Oder?

via The Verge


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