Das Fachmagazin Internethandel, kommt auch diesen Monat wieder mit einer informativen Ausgabe.
Bis vor kurzem, war das beliebte Magazin noch unter dem Namen "Auktionsideen" bekannt. Die Namensänderung, ist Folge des eBay-Boom-Rückgangs und die Konzentrierung des Fachmagazins, auf den gesamten E-Commerce-Bereichs.
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Anfangs, dass war 2003, konzentrierte sich das Fachblatt auf den Handel über eBay, doch mit zunehmender Bekanntheit wurden auch immer mehr Themen aus dem allgemeinen Online-Handel behandelt. Die Namensänderung ist daher folge einer konsequenten Entwicklung. Weitere Infos dazu hier.
89. Ausgabe - Wichtige Rechtsvorschriften für Online-Händler
Die März-Ausgabe beschäftigt sich mit rechtlichen Sachverhalten, einem meist unbeliebten Thema. Online-Händler verzichten nur zu gern auf diesen Bereich, immer öfters führt fehlendes Fachwissen zu bösen Abmahnungen. Internethandel hat sich dem Thema nun angenommen und in enger Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten, ist ein umfassender Leitfaden mit vielen Tipps entstanden.
Es ist extrem wichtig, als Online-Händler gewisse juristische Grundregeln im Internethandel zu kennen. Besonders Produktbeschreibungen müssen korrekt und Fehlerfrei sein. Denn spezialisierte Fachanwälte, haben für sich den mittlerweile entstandenen Abmahnungsmarkt, als potenzielle und durchaus lukrative Einnahmequelle entdeckt. Diese Anwälte sind regelrecht auf der Suche nach Abmahnmöglichkeiten und rechtlich fehlerhaften Online-Angeboten, z.B. eine fehlerhafte Produktbeschreibung.
In der aktuellen März-Ausgabe wird erläutert, wie eine ordnungsgemäße Artikel-und Produktbeschreibung auszusehen hat und welche grundlegenden Dinge zu beachten sind. Es wird auf die Verpflichtungen eines Online-Händlers eingegangen, in Bezug auf Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung. Desweiteren werden Tipps zur ordnungsgemäßen Darstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
Weitere spannende Kapitel sind unter anderem, die Verpackungsverordnung, der Datenschutz, Verkauf von Produkten im Ausland und Verkauf von Markenware. In Bezug auf das Urheberrecht, wird auf Vorschriften von Produktbildern eingegangen.
Fazit:
Mit unglaublich viel Fachwissen und rechtlichen Sachverhalten, ist das aktuelle Magazin auf 52 Seiten nicht nur für Online-Händler hochinteressant. Besonders interessant ist auch der aufgezeigte Weg vom Gelegenheitsverkäufer zum professionellen Internethändler. Mit der ersten Ausgabe nach der Namensänderung, ist sie für mich eindeutig eine der Besten!
Einen Einblick in die März-Ausgabe, gibt es per kostenloser Leseprobe.
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