Am 19.7.2013 erging ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013 – 38 O 45/13), dass der Werbeslogan "grenzenloses Surfen" des Mobilfunkanbieters Vodafone D2 GmbH unzulässig sei und nicht mehr verwendet werden darf.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv), der bereits letzten November unter dem Titel “Vodafail – Die Freiheit nehm ich Dir†eine Onlinekampagne gegen Vodafone gestartet hatte. Kritisiert wurde die Bewerbung eines bestimmten Tarifes (RedM) mit dem Slogan „ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen", der die unbegrenzte Nutzbarkeit des Internets suggerierte.
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Tatsächlich hat Vodafone im Kleingedruckten aber bestimmte Dienste nur durch Zahlung von erheblichen Zusatzgebühren gestattet. Besonders ärgerlich und unverschämt ist die Zuzahlung von 9,95€ für Peer-to-Peer-Anwendungen, also Rechner-zu-Rechner-Verbindungen, beispielsweise für den Chat via Facebook, (legale) Torrent-Downloads, Skype oder für Online-Games mit Direktverbindung zwischen den Spielern.
Gefordert wurde daher, dass Kunden grundsätzlich auch bekommen sollen, was sie erwarten- wenn also mit "grenzenlosem Surfen" geworben wird, sollen in diesem Tarif Instant Messaging oder File-Sharing auch enthalten sein - oder aber es muss von Anfang ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen, dass der gewählte Tarif bestimmte Anwendungsformen nicht enthält.
So, und jetzt wirds spannend. Der Bundesverband Verbraucherzentrale ging über die "Vodafail"-Onlineaktion hinaus und rief im Juni 2013 eine weitere Aktion ins Leben: "Surfer-haben-Rechte". Sie untersuchten die Möglichkeit der Internetnutzung bei den angebotenen Tarifen der anderen Mobilfunkgrößen Telekom, Vodafone, Telefónica und E-Plus. Dafür wurde eine Umfrage bei den genannten Anbietern durchgeführt hinsichtlich VoIP bzw. Skype, P2P, Instant Messaging und Tethering. Das Ergebnis war, dass die Einschränkung absolut gängiger Anwendungen tatsächlich fast durchweg üblich zu sein scheint. Das Problem dabei: Netzneutralität sei nicht gewährleistet, es bestehe laut Gerd Billen, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbands, die Gefahr einer Zwei-Klassen-Gesellschaft im Internet. Netzneutralität müsse daher gesetzlich verankert werden.
Das tabellarisch aufgeführte Ergebnis seht ihr hier.
Was sagt ihr dazu? Ich gehör ja zu den Jura-Nerds, die immer auch das gesamte Kleingedruckte lesen, aber trotzdem bin ich entrüstet! Wird man von allen Seiten nur noch abgezockt?
Beitragsbild: DigitalegesellschaftÂ
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