Der ewige Patentkrieg zwischen Apple und Samsung geht mittlerweile vielen gewaltig auf die Nerven, doch dabei ist diese ganze Geschichte gar nicht mal so ungewöhnlich. In vielen anderen Branchen stehen solche Sachen an der Tagesordnung. Nun konnte Apple wie gesagt erneut einen richtungsweißenden Sieg gegen Samsung vor dem Oberlandgericht Düsseldorf einfahren.
Das Galaxy Tab 10.1, welches Samsung bereits seit dem Sommer nicht in Deutschland verkaufen darf, bleibt nun weiterhin verboten. Das Oberlandgericht Düsseldorf bestätigte heute, das Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 das iPad von Apple abkupfert und daher das Verkaufsverbot bestehen bleibt.
Meine Empfehlungen für dich
Die 4-Stunden-Woche - Mehr Zeit, mehr Geld, mehr Leben | Der Welt-Besteller für eine geniale Work-Life-Balance, ortsunabhängiges Arbeiten und ein fantastisches Leben.
Bestes iPhone Leder-Case - Eleganter kannst du dein iPhone nicht gegen Schmutz und Kratzer schützen. Das 2in1 Leder-Case von Solo Pelle ist abnehmbar, kommt mit Kartenfächern daher und sieht einfach nur mega aus.
Mein liebster Arbeitsstuhl - Ohne den Swopper Air hätte ich sicherlich mehr Rückenschmerzen. Er fördert trotz Sitzposition eine bewegliche Wirbelsäule und hält mich beim Arbeiten aktiv. Das ist ein riesiger Vorteil zum stink normalen Bürostuhl.
Mit dem Gerichtsurteil darf nun Samsung weiterhin die beiden Tablet Spitzenmodelle Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 hierzulande nicht verkaufen und alle Hersteller können sich sicher sein, das man in solchen Sachen in Deutschland vorsichtig sein muss.
In dem Gerichturteil wird vor allem auf das Geschmacksmuster des iPads eingegangen, welches ein Patent von Apple ist. Dabei kommt vor allem das Galaxy Tab 10.1 aüßerlich dem iPad sehr nahe und verstoße gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs, weil das Galaxy Tab 10.1 das iPad von Apple in „unlauterer Weise“ nachahme.
Was nun?
Samsung hat bereits ein anderes Modell in den Startlöchern. Das Galaxy 10.1N, welches dem iPad nicht mehr ganz so ähnelt, darf nach ersten Einschätzungen hierzulande verkauft werden. Das Modell entscheidet sich ausreichend von dem Geschmacksmuster des iPads und es gebe aktuell kein Anlass warum es unter dessen Schutzrecht fallen sollte.
Aber auch hier steht noch ein Urteil aus, welches für den 9. Februar angekündigt ist. Der Patentkrieg zwischen den beiden aktuell größten Playern in der Mobilfunkbranche geht also weiter. Wir halten euch natürlich auch zu diesem Thema wie immer auf unserer Facebook-Fanpage oder direkt hier im Blog auf dem Laufenden.
Quelle:Â n-tv.de
Noch kein Fan? Folge WEBLOGIT auf Facebook oder Twitter, um nichts zu verpassen! ↵